Reitwegekarten
Auf der Seite der sächsischen Staatskanzlei kann man verschiedene Karten aus Sachsen einsehen, darunter auch die Reitwege in Sachsen.
Leider ist die Seite etwas Benutzerunfreundlich. Die Reitwegekarten verstecken sich unter dem Punkt Tourismus. Nach dem Auswählen der Karten muss man noch die Karte aktualisieren. über die Adress- und Ortssuche kann man schnell sein Ziel finden, für eine bessere übersicht empfiehlt es sich die Kartengröße auf groß zu ändern. Nach etwas übung ist ein Arbeiten bald möglich. Etwas irritierend ist das man die Karte nicht wie etwa in 'google maps' mit der Maus verschieben kann, stattdessen kann man die Karte über die Richtungspfeile am Rand der Karte verschieben.
Beurteilungskriterien für Reitwege
Note 1 sehr gut
Naturbelassener Untergrund (Pflanzendecke aus trittresistenten Gräsern oder Sand) ohne Gefahrenpotential wie Steine oder tiefhängende äste und ausreichender Breite.
Das Geläuf ist weich bei jedoch nur geringer Tiefe und ohne Federwirkung.
--In allen Gangarten und Tempi mit und ohne Beschlag uneingeschränkt nutzbar.
Mindestens 90% der Reiterschaft Sachsens besteht aus Freizeitreitern. Diese möchten Straßen möglichst nicht benutzen und so
besteht im Grunde keine Notwendigkeit für einen dauerhaften Hufschutz um sich in der Natur mit den Pferden bewegen zu können.
Bei diesen Wegen ist dies uneingeschränkt möglich.
Steine, Wurzelwerk oder andere Hindernisse, die eine Gefahr für die Pferdebeine darstellen könnten und deshalb nur langsame
Tempi erlauben würden fehlen ebenso, wie tief hängendes Astwerk als Unfallquelle.
Aufgrund des weichen, nicht zu tiefen Untergrundes besteht auch keine Rutschgefahr.
Da das Geläuf andererseits auch keine Federwirkung zeigt, werden Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskulatur nicht zusätzlich belastet.
Selbst bei einem Sturz geht vom Untergrund keine Gefahr für den Nutzer aus.
Note 2 gut
Naturbelassener Untergrund wie bei Note 1, jedoch mit geringem Gefahrenpotential durch Stein-, oder Wurzeldurchsatz im Untergrund,
bzw. vereinzelt beeinträchtigende äste ins Geläuf ragend.
--In Schritt, Trab und Galopp bis max. Arbeitstempo unabhängig vom Beschlag nutzbar.
Die bereits genannten geringen Beeinträchtigungen zwingen zu einem geringeren Tempo (max. Arbeitstempo d. h. ca. 12 – 15 km/h)
Dies gilt ebenso, wenn Federwirkung durch aufgebrachten Rindenmulch entsteht.
Bei grob strukturiertem Holzschnitzelbelag besteht ein gewisses Stolper- bzw. Vertrittrisiko bis hin zu Verletzungsgefahr
im unteren Beinbereich der Tiere.
Note 3 akzeptabel
Naturbelassener Weg durch Nutzung mit mehrspurigen Fahrzeugen. Die Spurrinnen überschreiten das normale Maß (bis 10 cm Tiefe) nicht, dazwischen befindet sich eine begehbare Grasnarbe.
Steinige Bergwege mit weichen Rändern, bzw. Alternativen.
--Nur bedingt im Trab, vorwiegend jedoch nur im Schritt, unabhängig vom Beschlag zu absolvieren.
Galopp ist auf diesem Weg nicht ratsam.
Deutlich strukturierter Weg mit abgesetzter, verdichteter Fahrspur und erhabenem Mittelstreifen. Aufgrund des vorhandenen Querreliefs
und dabei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit (Spur hart, teilweise steinig oder schlammig, Mitte durch den Bewuchs an den Rändern
oft schwierig zu beurteilen) birgt die Gefahr des seitlichen Abrutschens, Stolpern oder Vertretens und vermindert damit weiter die
Nutzung der Gangarten.
Note 4 bedingt geeignet
ältere Steinsandwege, jedoch nicht durchgängig mit Biomasse bedeckt (Laub; Baumnadeln, Moos oder Rindenmulch):
Aufgrund der Untergrundhärte entfällt die Möglichkeit zu galoppieren, wie auch längere Strecken zu traben.
Naturbelassene Bergwege ohne Alternativen.
--Barhuf nur sehr begrenzt im Schritt, beschlagen maximal im Arbeitstrab nutzbar.
Biomasse auf diesen Wegen verringert zwar den Abrieb der Hufe, der auf dem blanken Steinsandweg (Sandpapier vergleichbar)
stattfinden würde, ohne jedoch die Untergrundhärte sonderlich zu dämpfen. Die Belastung von Gelenken, Bändern und Sehnen
bleibt bestehen. Daher die Tempo- und Gangartbeschränkungen.
Zudem zwingt es den Pferdehalter in Regionen ohne bessere Alternativen zum dauerhaften Hufschutz. Dies wiederum erhöht
bei glattem Metallbeschlag die Rutschgefahr. Stolleneisen lassen Schäden auf den Wegen erwarten, bzw. vergrößern bereits vorhandene.
Beides verringert zudem die Chance zu einer artgerechte Tierhaltung im Herdenverband, oder erzeugt zumindest ansonsten vermeidbare Risiken.
Note 5 mangelhaft
Wege mit gegossener Fahrspur aus Beton und steinigem Zwischenraum, bzw. sehr steinige oder gar felsige Passagen.
In den Ebenen aus Gründen der Unfallgefahr für beschlagene Tiere nur im Schritt und in gebirgigen Lagen auf felsigem
Untergrund gar nicht begehbar (Rutschgefahr.)
Auch solche Wege, die durch Spurrinnen mit einer Tiefe über 10 cm, oder mehrfachen auch quer verlaufenden Rinnen
und Gräben kennzeichnen sind mit der Note 5 zu versehen.
--Für unbeschlagene Pferde nur äußerst begrenzt zu übergangszwecken oder bei einer geschlossenen Schneedecke von mindestens
10cm Dicke geeignet. Begehen mit beschlagenen Tieren kann nur sehr eingeschränkt in einer höheren Gangart als Schritt empfohlen werden.
Gegossene, bzw. aus Platten gelegte Betonfahrspur für beschlagene Pferde wegen der Rutschgefahr nur im Schritt begehbar.
Für beschlagene, wie unbeschlagene Tiere große Gelenk- und Sehnenbelastung. Nur im Winter bei einer geschlossenen Schneedecke
von mindestens 10cm bedingt in höheren Gangarten bis max. Arbeitstempo bereitbar.
Felswege mit eine Neigung von über 10% nur für unbeschlagene Pferde, bzw. begehbar. Metallbeschlag birgt durch die enorme
Rutschgefahr ein unvertretbares Unfallrisiko und verbietet somit eine Benutzung.
Wege mit quer verlaufenden, mehrfachen, oder schwer kalkulierbaren Spurrinnen (ganz oder teilweise verdeckt), bzw. einer
Fahrspur von mehr als 10cm Tiefe gebieten ausschließlich Schritt als Gangart. Trab oder Galopp bergen ein hohes Verletzungsrisiko
durch Fehltritte, bzw. überlastungserscheinungen, die bei den Reittieren dauerhafte Schäden erzeugen.
Note 6 ungeeignet
--Aus Schotter aufgeschüttete und (oder) mit Splitt belegte Strecken, die beim unbeschlagenen Huf unvertretbare
Abnutzungserscheinungen zur Folge hätten. Das Begehen mit glatt beschlagenen Tieren bedeutet unverhältnismäßige
Belastung für Gelenke, Bänder und Sehnen. Eine Nutzung dieser Wege mit Pferden verbietet jedem verantwortungsbewußten Reiter
(Fahrer) allein schon der Tierschutzgedanke.
- Die unvertretbaren überlastungserscheinungen entstehen hier bei glatt beschlagenen Pferden durch die Bewegung zwischen Beschlag und Untergrund (Kugellagereffekt).
- Selbst bei Stollenbeschlag bleiben noch die Auswirkungen des harten Geläufs, sowie die Schäden auf dem Geläuf.
Tiere so zu beschlagen und auch die damit verbundenen Nachteile in der Tierhaltung nur wegen solcher Wege in Kauf zu nehmen ist verfehlt.
--Aus den gleichen schon aufgezählten Gründen sind auf der ganzen Breite durchgehend betonierte, gepflasterte oder asphaltierte
Wege als Reitwege ungeeignet.
--Ebenso mit Note 6 zu klassifizieren sind Wege, auf deren Geläuf die Tiere tiefer als 30 cm einzusinken drohen.
- Diese Wege sind als Sumpfwege zu bezeichnen. Sie sind ungeeignet für Pferde, denn sie bergen zusätzliche Gefahren, vor allem da äste,
spitze Gegenstände und dgl. im Untergrund nicht sichtbar sind.
- Sie zu begehen bedeutet eine um ein Vielfaches größere körperliche Belastung für das Tier
- Solch ein tiefes Geläuf stellt eine enorme psychische Streßsituation für das Pferd dar, da es als Fluchttier auf flachgründiges Geläuf
angewiesen ist. Viele Pferde weigern sich ohnehin aus diesen Gründen generell einen solchen Untergrund zu betreten.
Für Wege, die auf Grund ihrer Beschaffenheit mit Noten von 3, 4 oder 5 bewertet werden müßten, können mit einem Grad besser deklariert werden,
wenn sie dazu dienen, vom Reitwegenetz aus ein landschaftlich besonders schönes Gebiet oder ein touristisch interessantes Objekt
(kulturell wie geschichtlich) zu erreichen, wenn es tatsächlich keine bessere Alternative dazu gibt und diese Strecke bei Note 3 - 3km,
bei Note 4 - 2km oder bei Note 5 – 1km nicht überschreitet